Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Röthenbach an der Pegnitz

Röthenbach an der Pegnitz (amtlich: Röthenbach a.d.Pegnitz) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
12.431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90552
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Friedrichsplatz 21, 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz
Friedrichsplatz 21, 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz 90552 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz

2. Ordnungsamt Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz

3. Finanzamt Nürnberg-West
Wiesenstraße 10
90419 Nürnberg
Gemeinde Röthenbach an der Pegnitz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 14:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Im Gewerbegebiet Fischbachstraße in Röthenbach wird die Firma Igefa statt Panattoni bauen, mit einem geplanten Baubeginn in der zweiten Hälfte 2025. Zuvor gab es kontrovers diskutierte und kritisierte Pläne von Panattoni für eine Logistikhalle, die wegen Unstimmigkeiten über eine Dachbegrünung oder Photovoltaik-Anlage nicht umgesetzt wurden.

In einem anderen Projekt plant die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Seespitze“, um eine Wohnbebauung mit vier Mehrfamilien- und acht Reihenhäusern zu ermöglichen, da ein Bedarf an Wohnraum besteht.

Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen geändert, um Gewerbeflächen und soziale Einrichtungen zu schaffen und den Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.