Röthenbach an der Pegnitz (amtlich: Röthenbach a.d.Pegnitz) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
12.431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90552
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz
2. Ordnungsamt Röthenbach an der Pegnitz
Hauptstraße 40
90552 Röthenbach an der Pegnitz
3. Finanzamt Nürnberg-West
Wiesenstraße 10
90419 Nürnberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Im Gewerbegebiet Fischbachstraße in Röthenbach wird die Firma Igefa statt Panattoni bauen, mit einem geplanten Baubeginn in der zweiten Hälfte 2025. Zuvor gab es kontrovers diskutierte und kritisierte Pläne von Panattoni für eine Logistikhalle, die wegen Unstimmigkeiten über eine Dachbegrünung oder Photovoltaik-Anlage nicht umgesetzt wurden.
In einem anderen Projekt plant die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Seespitze“, um eine Wohnbebauung mit vier Mehrfamilien- und acht Reihenhäusern zu ermöglichen, da ein Bedarf an Wohnraum besteht.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen geändert, um Gewerbeflächen und soziale Einrichtungen zu schaffen und den Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.