Die Stadt Raguhn-Jeßnitz ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
8862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06779, 06800
Vorwahlen
034906, 03494
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
2. Einwohnermeldeamt Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
3. Ordnungsamt Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
Gemeinde Raguhn-Jeßnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Raguhn-Jeßnitz betreffen vor allem die aktuelle Planung und Umsetzung von spezifischen Bebauungsplänen in den Ortsteilen.
- Es gibt den Bebauungsplan der Innenentwicklung "KITA Markescher Platz" im Ortsteil Raguhn, der im September 2024 aktualisiert wurde.
- Eine Außenbereichssatzung für die Ortschaft Jeßnitz im Bereich "EISENHAMMER" wurde am 6. September 2024 veröffentlicht.
- Es gibt spezifische Bebauungspläne für die Ortschaften Lingenau, Thurland, Altjeßnitz, Marke und Retzau, die regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.