Die Stadt Raguhn-Jeßnitz ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
8862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06779, 06800
Vorwahlen
034906, 03494
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
2. Einwohnermeldeamt Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
3. Ordnungsamt Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
Gemeinde Raguhn-Jeßnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Raguhn-Jeßnitz betreffen vor allem die aktuelle Planung und Umsetzung von spezifischen Bebauungsplänen in den Ortsteilen.
- Es gibt den Bebauungsplan der Innenentwicklung "KITA Markescher Platz" im Ortsteil Raguhn, der im September 2024 aktualisiert wurde.
- Eine Außenbereichssatzung für die Ortschaft Jeßnitz im Bereich "EISENHAMMER" wurde am 6. September 2024 veröffentlicht.
- Es gibt spezifische Bebauungspläne für die Ortschaften Lingenau, Thurland, Altjeßnitz, Marke und Retzau, die regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.