Die Stadt Raguhn-Jeßnitz ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
8862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06779, 06800
Vorwahlen
034906, 03494
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
2. Einwohnermeldeamt Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
3. Ordnungsamt Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
Gemeinde Raguhn-Jeßnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Raguhn-Jeßnitz betreffen vor allem die aktuelle Planung und Umsetzung von spezifischen Bebauungsplänen in den Ortsteilen.
- Es gibt den Bebauungsplan der Innenentwicklung "KITA Markescher Platz" im Ortsteil Raguhn, der im September 2024 aktualisiert wurde.
- Eine Außenbereichssatzung für die Ortschaft Jeßnitz im Bereich "EISENHAMMER" wurde am 6. September 2024 veröffentlicht.
- Es gibt spezifische Bebauungspläne für die Ortschaften Lingenau, Thurland, Altjeßnitz, Marke und Retzau, die regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.