Rahden [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʀadn] (niederdeutsch Roh’n) ist eine Stadt im äußersten Norden von Nordrhein-Westfalen zwischen Bielefeld und Bremen sowie zwischen Hannover und Osnabrück
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
15.505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32369
Vorwahlen
05771, 05776
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderMasch, Bauerbrink, Bruch, Bulzendorf, Dieklage, Donzligerort, Gänsebrink, Haßlage, Hintermfelde, Höferort, ImTeiche, Kleinendorf, Kolkhorst, Kronspon, Lampenort, Langendamm, Lohbusch, Mhlendamm, Mhlensteg, ™rlingerhausen, Schullenmoor, Sielhorst, Specken, SpradosKamp, Steinkämperfeld, Stellerdamm, Stellerloh, Varl, VarlerWald, Varlheide1u.2, AnderReiheIu.II, AufderMasch, Bauerbrink, Bruch, Bulzendorf, Dieklage, Donzligerort, Gänsebrink, Haßlage, Hintermfelde
Adressen:
1. Stadt Rahden
Markt 1
32369 Rahden
2. Bürgeramt Rahden
Markt 1
32369 Rahden
3. Ordnungsamt Rahden
Markt 1
32369 Rahden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Rahden hat am 28.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Varl - Alter Kirchweg“ beschlossen, um den Wohnsiedlungsbereich in der Ortschaft Varl zu erweitern, da innerhalb der Ortslage keine Baugrundstücke mehr verfügbar sind. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 21.11.2023 statt. Der Bebauungsplan soll die Flächen östlich der Gemeindestraße „Alter Kirchweg“ für Wohnzwecke entwickeln und den Flächennutzungsplan entsprechend ändern.
Zudem gibt es Proteste von Anliegern gegen den Bau von Windrädern im Nuttelner Bruch, da der geplante Abstand von 450 Metern zu ihren Häusern als zu gering angesehen wird, und es wurden 1.011 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.