Raschau-Markersbach ist eine Gemeinde im sächsischen Erzgebirgskreis, die am 1. Januar 2008 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Raschau und Markersbach gebildet wurde.
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
4895 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08352
Vorwahl
03774
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach
Hauptstraße 1
08352 Raschau-Markersbach
2. Ordnungsamt Erzgebirgskreis
Bahnhofstraße 1
09599 Freiberg
3. Bürgeramt Raschau-Markersbach
Hauptstraße 1
08352 Raschau-Markersbach
Gemeinde Raschau-Markersbach – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.