Benachbarte Orte sind im Süden Bad Schwartau, im Norden Timmendorfer Strand und Scharbeutz sowie im Westen Ahrensbök
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
15.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23626, 23611, 23669, 23689
Vorwahlen
04504, 04502, 04503, 0451
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altruppersdorf, AmSpann, Kleinensee, Kreuzkamp, Neuruppersdorf, Offendorf, Offendorferfeld, Ovendorf, RuppersdorferMoor, Stckerbusch, Wilmsdorf, Altruppersdorf, AmSpann, Kleinensee, Kreuzkamp, Neuruppersdorf, Offendorf, Offendorferfeld, Ovendorf, RuppersdorferMoor, Stückerbusch, Wilmsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
2. Amtsverwaltung Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
3. Einwohnermeldeamt Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
Gemeinde Ratekau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ratekau in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich die Ortskernentwicklung und Grundstückspreise in Ratekau, sowie allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen in anderen Orten wie Lübeck, aber nicht spezifisch für Ratekau.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.