Ratekau ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein, zehn Kilometer nördlich von Lübeck gelegen
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
15.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23626, 23611, 23669, 23689
Vorwahlen
04504, 04502, 04503, 0451
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altruppersdorf, AmSpann, Kleinensee, Kreuzkamp, Neuruppersdorf, Offendorf, Offendorferfeld, Ovendorf, RuppersdorferMoor, Stckerbusch, Wilmsdorf, Altruppersdorf, AmSpann, Kleinensee, Kreuzkamp, Neuruppersdorf, Offendorf, Offendorferfeld, Ovendorf, RuppersdorferMoor, Stückerbusch, Wilmsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
2. Amtsverwaltung Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
3. Einwohnermeldeamt Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
Gemeinde Ratekau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ratekau in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich die Ortskernentwicklung und Grundstückspreise in Ratekau, sowie allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen in anderen Orten wie Lübeck, aber nicht spezifisch für Ratekau.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.