Rehburg-Loccum ist eine Stadt in Niedersachsen im Südosten des Landkreises Nienburg/Weser und mit gut 10.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landkreises
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
10.107 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31547
Vorwahlen
05037, 05766
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehburg-Loccum, Am Markt 1, 31547 Rehburg-Loccum
2. Landkreis Nienburg, Am Kirchhof 1, 31582 Nienburg (Weser)
3. Wasserverband Mittlere Weser, Am Schützenplatz 1, 31535 Neustadt am Rübenberge
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Rehburg-Loccum gibt es derzeit Diskussionen um den Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus in Loccum. Zwei Grundstücke sind dafür in Frage gekommen, und es gibt Uneinigkeiten zwischen dem Ortsrat und der Verwaltung über den optimalen Standort.
Zudem sind die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Rehburg-Loccum online verfügbar und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, aber es wird darauf hingewiesen, dass die Auflistung der Bebauungspläne nicht vollständig sein könnte.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.