Rehburg-Loccum ist eine Stadt in Niedersachsen im Südosten des Landkreises Nienburg/Weser und mit gut 10.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landkreises
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
10.107 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31547
Vorwahlen
05037, 05766
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehburg-Loccum, Am Markt 1, 31547 Rehburg-Loccum
2. Landkreis Nienburg, Am Kirchhof 1, 31582 Nienburg (Weser)
3. Wasserverband Mittlere Weser, Am Schützenplatz 1, 31535 Neustadt am Rübenberge
Gemeinde Rehburg-Loccum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rehburg-Loccum gibt es derzeit Diskussionen um den Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus in Loccum. Zwei Grundstücke sind dafür in Frage gekommen, und es gibt Uneinigkeiten zwischen dem Ortsrat und der Verwaltung über den optimalen Standort.
Zudem sind die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Rehburg-Loccum online verfügbar und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, aber es wird darauf hingewiesen, dass die Auflistung der Bebauungspläne nicht vollständig sein könnte.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.