Rehburg-Loccum ist eine Stadt in Niedersachsen im Südosten des Landkreises Nienburg/Weser und mit gut 10.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landkreises
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
10.107 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31547
Vorwahlen
05037, 05766
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehburg-Loccum, Am Markt 1, 31547 Rehburg-Loccum
2. Landkreis Nienburg, Am Kirchhof 1, 31582 Nienburg (Weser)
3. Wasserverband Mittlere Weser, Am Schützenplatz 1, 31535 Neustadt am Rübenberge
Gemeinde Rehburg-Loccum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rehburg-Loccum gibt es derzeit Diskussionen um den Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus in Loccum. Zwei Grundstücke sind dafür in Frage gekommen, und es gibt Uneinigkeiten zwischen dem Ortsrat und der Verwaltung über den optimalen Standort.
Zudem sind die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Rehburg-Loccum online verfügbar und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, aber es wird darauf hingewiesen, dass die Auflistung der Bebauungspläne nicht vollständig sein könnte.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.