Rehlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21385
Vorwahl
04132
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof, Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
2. Einwohnermeldeamt Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
3. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Gemeinde Rehlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Rehlingen hat den Bebauungsplan Nr. 10 „Feuerwehrhaus Rehlingen“ beschlossen, um den Bau eines neuen Feuerwehrhauses zu ermöglichen, das 2025 beginnen soll und etwa 3,3 Millionen Euro kosten wird.
Zudem wurde der Bebauungsplan „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt, der die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha vorsieht. Diese Planung wurde vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.