Rehlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21385
Vorwahl
04132
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof, Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
2. Einwohnermeldeamt Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
3. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Gemeinde Rehlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Rehlingen hat den Bebauungsplan Nr. 10 „Feuerwehrhaus Rehlingen“ beschlossen, um den Bau eines neuen Feuerwehrhauses zu ermöglichen, das 2025 beginnen soll und etwa 3,3 Millionen Euro kosten wird.
Zudem wurde der Bebauungsplan „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt, der die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha vorsieht. Diese Planung wurde vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.