Sie ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes, dem neben Rehna zehn weitere Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Nordwestmecklenburg
Einwohner
3598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19217
Vorwahl
038872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
2. Landkreis Nordwestmecklenburg
Am Markt 1
23966 Wismar
3. Einwohnermeldeamt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
Gemeinde Rehna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 17:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rehna arbeitet an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum zu begegnen. Es wird eine verbindliche Bauleitplanung durch die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan vorbereitet. Der südliche Ortsrand soll durch die Arrondierung des Siedlungsrandes und die Schaffung eines Wohnquartiers am Forstweg entwickelt werden. Eine Herauslösung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Radegasttal wurde bereits genehmigt, um effiziente Erschließung und geringeren Flächenverbrauch zu ermöglichen. Zudem wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst, indem ein Wald gemäß Landeswaldgesetz M-V korrekt dargestellt wird.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.