Wuppertal ist mit 353.590 Einwohnern (31. Dezember 2017) die größte Stadt und das Industrie-, Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturzentrum des Bergischen Landes
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
354.572 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
42103–42399
Vorwahlen
0202, 02058, 02053
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Wuppertal - Hauptverwaltung, Johannes-Rau-Platz 1, 42103 Wuppertal
2. Ordnungsamt Wuppertal, Dömmlingstraße 6, 42103 Wuppertal
3. Bürgerbüro Wuppertal, Elberfelder Straße 11, 42103 Wuppertal
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 15:30
Dienstag: 07:30 - 15:30
Mittwoch: 07:30 - 15:00
Donnerstag: 07:30 - 15:00
Freitag: 07:30 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung