Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Reutlingen ist eine Großstadt im Zentrum Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
116.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72760–72770
Vorwahlen
07121, 07072, 07127
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achalmhof, AlteburgerHof, Friedrich-List-Hof, Gaisbhl, Lumppenhof, Rappertshofen, Achalmhof, AlteburgerHof, Friedrich-List-Hof, Gaisbühl, Lumppenhof, Rappertshofen
Adressen:
1. Stadt Reutlingen, Rathausplatz 1, 72760 Reutlingen
2. Landratsamt Reutlingen, Wilhelmstraße 135, 72762 Reutlingen
3. Agentur für Arbeit Reutlingen, Wilhelmstraße 124, 72762 Reutlingen
Gemeinde Reutlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Reutlingen soll auf dem ehemaligen Bauhof-Areal zwischen Christoph- und Storlachstraße ein großes Bauprojekt mit 140 neuen Wohnungen in neun Häusern realisiert werden. Die städtische Wohnungsgesellschaft GWG übernimmt die Entwicklung, da es schwierig war, ausreichend Bewerber für Baugemeinschaften zu finden. Dieses Projekt wird unter den currenten Herausforderungen der Bauindustrie, wie Kostensteigerungen und gestiegenen Zinsen, durchgeführt.
Zusätzlich sieht der Regionalplan für Reutlingen eine Bruttowohndichte von 100 Einwohnern pro Hektar vor, was in verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem für das Gebiet westlich der Klingäckerstraße, umgesetzt werden soll.
Ein weiteres Projekt betrifft das Grundstück Flst. 583 in Reutlingen-Sondelfingen, das für die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist und im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben wird, um offene, lebendige und lebenswerte Quartiere zu schaffen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.