Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie ist die größte Stadt und zugleich Kreisstadt des Landkreises Reutlingen, in dessen äußerstem Nordwesten gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
116.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72760–72770
Vorwahlen
07121, 07072, 07127
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achalmhof, AlteburgerHof, Friedrich-List-Hof, Gaisbhl, Lumppenhof, Rappertshofen, Achalmhof, AlteburgerHof, Friedrich-List-Hof, Gaisbühl, Lumppenhof, Rappertshofen
Adressen:
1. Stadt Reutlingen, Rathausplatz 1, 72760 Reutlingen
2. Landratsamt Reutlingen, Wilhelmstraße 135, 72762 Reutlingen
3. Agentur für Arbeit Reutlingen, Wilhelmstraße 124, 72762 Reutlingen
Gemeinde Reutlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Reutlingen soll auf dem ehemaligen Bauhof-Areal zwischen Christoph- und Storlachstraße ein großes Bauprojekt mit 140 neuen Wohnungen in neun Häusern realisiert werden. Die städtische Wohnungsgesellschaft GWG übernimmt die Entwicklung, da es schwierig war, ausreichend Bewerber für Baugemeinschaften zu finden. Dieses Projekt wird unter den currenten Herausforderungen der Bauindustrie, wie Kostensteigerungen und gestiegenen Zinsen, durchgeführt.
Zusätzlich sieht der Regionalplan für Reutlingen eine Bruttowohndichte von 100 Einwohnern pro Hektar vor, was in verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem für das Gebiet westlich der Klingäckerstraße, umgesetzt werden soll.
Ein weiteres Projekt betrifft das Grundstück Flst. 583 in Reutlingen-Sondelfingen, das für die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist und im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben wird, um offene, lebendige und lebenswerte Quartiere zu schaffen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.