Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie ist die größte Stadt und zugleich Kreisstadt des Landkreises Reutlingen, in dessen äußerstem Nordwesten gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
116.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72760–72770
Vorwahlen
07121, 07072, 07127
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achalmhof, AlteburgerHof, Friedrich-List-Hof, Gaisbhl, Lumppenhof, Rappertshofen, Achalmhof, AlteburgerHof, Friedrich-List-Hof, Gaisbühl, Lumppenhof, Rappertshofen
Adressen:
1. Stadt Reutlingen, Rathausplatz 1, 72760 Reutlingen
2. Landratsamt Reutlingen, Wilhelmstraße 135, 72762 Reutlingen
3. Agentur für Arbeit Reutlingen, Wilhelmstraße 124, 72762 Reutlingen
Gemeinde Reutlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Reutlingen soll auf dem ehemaligen Bauhof-Areal zwischen Christoph- und Storlachstraße ein großes Bauprojekt mit 140 neuen Wohnungen in neun Häusern realisiert werden. Die städtische Wohnungsgesellschaft GWG übernimmt die Entwicklung, da es schwierig war, ausreichend Bewerber für Baugemeinschaften zu finden. Dieses Projekt wird unter den currenten Herausforderungen der Bauindustrie, wie Kostensteigerungen und gestiegenen Zinsen, durchgeführt.
Zusätzlich sieht der Regionalplan für Reutlingen eine Bruttowohndichte von 100 Einwohnern pro Hektar vor, was in verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem für das Gebiet westlich der Klingäckerstraße, umgesetzt werden soll.
Ein weiteres Projekt betrifft das Grundstück Flst. 583 in Reutlingen-Sondelfingen, das für die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist und im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben wird, um offene, lebendige und lebenswerte Quartiere zu schaffen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.