Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie ist die größte Stadt und zugleich Kreisstadt des Landkreises Reutlingen, in dessen äußerstem Nordwesten gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
116.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72760–72770
Vorwahlen
07121, 07072, 07127
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achalmhof, AlteburgerHof, Friedrich-List-Hof, Gaisbhl, Lumppenhof, Rappertshofen, Achalmhof, AlteburgerHof, Friedrich-List-Hof, Gaisbühl, Lumppenhof, Rappertshofen
Adressen:
1. Stadt Reutlingen, Rathausplatz 1, 72760 Reutlingen
2. Landratsamt Reutlingen, Wilhelmstraße 135, 72762 Reutlingen
3. Agentur für Arbeit Reutlingen, Wilhelmstraße 124, 72762 Reutlingen
Gemeinde Reutlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Reutlingen soll auf dem ehemaligen Bauhof-Areal zwischen Christoph- und Storlachstraße ein großes Bauprojekt mit 140 neuen Wohnungen in neun Häusern realisiert werden. Die städtische Wohnungsgesellschaft GWG übernimmt die Entwicklung, da es schwierig war, ausreichend Bewerber für Baugemeinschaften zu finden. Dieses Projekt wird unter den currenten Herausforderungen der Bauindustrie, wie Kostensteigerungen und gestiegenen Zinsen, durchgeführt.
Zusätzlich sieht der Regionalplan für Reutlingen eine Bruttowohndichte von 100 Einwohnern pro Hektar vor, was in verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem für das Gebiet westlich der Klingäckerstraße, umgesetzt werden soll.
Ein weiteres Projekt betrifft das Grundstück Flst. 583 in Reutlingen-Sondelfingen, das für die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist und im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben wird, um offene, lebendige und lebenswerte Quartiere zu schaffen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.