Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rheinsberg

Rheinsberg ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg am Rhin
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
7871 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16818 (Basdorf, Braunsberg),, 16831 (Großzerlang, Heinrichsdorf, Kleinzerlang, Linow, Rheinsberg, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen),16835 (Dierberg),16837 (Alt Lutterow, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Kagar, Luhme, Neu Lutterow, Wallitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033931 (Rheinsberg), 033921 (Kleinzerlang)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg

2. Einwohnermeldeamt Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg

3. Ordnungsamt Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30 Dienstag: 13:30 - 16:30 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 11:30 Freitag: 09:00 - 11:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.