Die Kernstadt mit den Ortsteilen Kleinzerlang und Flecken Zechlin trägt das Prädikat Staatlich anerkannter Erholungsort
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
7871 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16818 (Basdorf, Braunsberg),, 16831 (Großzerlang, Heinrichsdorf, Kleinzerlang, Linow, Rheinsberg, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen),16835 (Dierberg),16837 (Alt Lutterow, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Kagar, Luhme, Neu Lutterow, Wallitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033931 (Rheinsberg), 033921 (Kleinzerlang)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
2. Einwohnermeldeamt Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
3. Ordnungsamt Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
Gemeinde Rheinsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.