Riegelsberg ist eine Gemeinde im Saarland und liegt nördlich der Landeshauptstadt Saarbrücken
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
14.268 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66292
Vorwahl
06806
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchschachen, Gchenbach, Hilschbach, Neuhaus-Schacht, Pfaffenkopf, šberhofen, Wolfsgarten, Buchschachen, Güchenbach, Hilschbach, Hixberg-Pflugscheid, Neuhaus-Schacht, Pfaffenkopf, Pflugscheid-Hixberg, Überhofen, Wolfsgarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
2. Ordnungsamt Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
3. Bürgeramt Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
Gemeinde Riegelsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg hat den Bebauungsplan „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ veröffentlicht. Dieser Plan sieht die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung in der Herchenbacher Straße und den Neubau der Feuerwehr am bestehenden Standort vor, debido zu gestiegenen Anforderungen und Platzbedarf. Der Plan umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Zusätzlich wurde die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und ist mit dieser Bekanntmachung in Kraft getreten. Dieser Plan ersetzt den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan von 2020 innerhalb seines Geltungsbereiches.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.