Riegelsberg ist eine Gemeinde im Saarland und liegt nördlich der Landeshauptstadt Saarbrücken
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
14.268 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66292
Vorwahl
06806
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchschachen, Gchenbach, Hilschbach, Neuhaus-Schacht, Pfaffenkopf, šberhofen, Wolfsgarten, Buchschachen, Güchenbach, Hilschbach, Hixberg-Pflugscheid, Neuhaus-Schacht, Pfaffenkopf, Pflugscheid-Hixberg, Überhofen, Wolfsgarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
2. Ordnungsamt Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
3. Bürgeramt Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
Gemeinde Riegelsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg hat den Bebauungsplan „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ veröffentlicht. Dieser Plan sieht die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung in der Herchenbacher Straße und den Neubau der Feuerwehr am bestehenden Standort vor, debido zu gestiegenen Anforderungen und Platzbedarf. Der Plan umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Zusätzlich wurde die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und ist mit dieser Bekanntmachung in Kraft getreten. Dieser Plan ersetzt den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan von 2020 innerhalb seines Geltungsbereiches.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.