Riegelsberg ist eine Gemeinde im Saarland und liegt nördlich der Landeshauptstadt Saarbrücken
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
14.268 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66292
Vorwahl
06806
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchschachen, Gchenbach, Hilschbach, Neuhaus-Schacht, Pfaffenkopf, šberhofen, Wolfsgarten, Buchschachen, Güchenbach, Hilschbach, Hixberg-Pflugscheid, Neuhaus-Schacht, Pfaffenkopf, Pflugscheid-Hixberg, Überhofen, Wolfsgarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
2. Ordnungsamt Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
3. Bürgeramt Riegelsberg
Hauptstraße 1
66292 Riegelsberg
Gemeinde Riegelsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg hat den Bebauungsplan „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ veröffentlicht. Dieser Plan sieht die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung in der Herchenbacher Straße und den Neubau der Feuerwehr am bestehenden Standort vor, debido zu gestiegenen Anforderungen und Platzbedarf. Der Plan umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Zusätzlich wurde die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und ist mit dieser Bekanntmachung in Kraft getreten. Dieser Plan ersetzt den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan von 2020 innerhalb seines Geltungsbereiches.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.