Rielasingen-Worblingen ist eine Gemeinde im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg südlich von Singen (Hohentwiel), unmittelbar an der Schweizer Grenze.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
11.995 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78239
Vorwahl
07731
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
2. Ordnungsamt Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
3. Bürgerbüro Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
Gemeinde Rielasingen-Worblingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 5. Änderung“ in Rielasingen-Worblingen trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Februar 2022 in Kraft. Der Plan zielt auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ab und umfasst fünf Gebäude. Es gab Änderungen im Bereich des Gebäudes D, einschließlich Anpassungen der Gebäudehöhe und der oberirdischen Parkmöglichkeiten, da der Bau einer Tiefgarage oder Unterkellerung bautechnisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar war.
Zusätzlich wurde die 18. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen im Januar 2022 genehmigt und in Kraft gesetzt, welcher die langfristige Bodennutzung und Infrastruktur-Standorte darstellt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.