Rietberg [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'riːtbɛʁk] ist eine Stadt an der oberen Ems im Nordosten Nordrhein-Westfalens und gehört zum ostwestfälischen Kreis Gütersloh im Regierungsbezirk Detmold
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
29.564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33397
Vorwahlen
05244, 02944, 05242, 05248
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rietberg, Rathausstraße 1, 33397 Rietberg
2. Kreis Gütersloh, Wilhelmstraße 10, 33330 Gütersloh
3. Agentur für Arbeit Gütersloh, Wilhelmstraße 7, 33330 Gütersloh
Gemeinde Rietberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rietberg weist kontinuierlich neue Baugebiete für die Wohnbebauung in allen sieben Stadtteilen aus. Im Baugebiet Langer Schemm-Erweiterung II werden 20 Wohnbaugrundstücke zum Verkauf angeboten, mit Größen zwischen 520 und 740 Quadratmetern. Die Erschließungsmaßnahmen sollen im Spätsommer 2025 abgeschlossen sein.
Ein weiterer Kindergarten im Stadtteil Mastholte ist geplant, mit der Fertigstellung des Kindergartengebäudes wird Ende 2025/Anfang 2026 gerechnet. Auf dem entsprechenden Grundstück ist bereits ein Container für den vorzeitigen Betrieb des Kindergartens aufgestellt.
Im Bereich Hauptstraße / Auf dem Moor in Varensell wird ein Grundstück mit einer Größe von 625 Quadratmetern nach Gebot vergeben. Die Grundstücke müssen innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung im Grundbuch bebaut werden, und es gilt das Verbot der Nutzung fossiler Brennstoffe für Wärme- und Warmwasserversorgung.
Die Stadt Rietberg hat zudem die 1. Änderung des Bebauungsplanes Mastholte-Nord beschlossen, um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken und Kindergartenplätzen zu decken.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.