Rimsting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3963 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83253
Vorwahl
08051
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aiterbach, Buchberg, Eßbaum, Finsterleiten, Gmein, Grub, Guggenbichl, Hochstätt, Hötzelsberg, Holzen, Kalkgrub, Oberhamberg, Oberhuben, ™d, Sassau, Schafwaschen, Sieglweiher, Stetten, Unterhamberg, Unterhuben, Westernach, Aiterbach, Buchberg, Eßbaum, Finsterleiten, Gmein, Grub, Guggenbichl, Hochstätt, Hötzelsberg, Holzen, Kalkgrub, Oberhamberg, Oberhuben, Öd, Sassau, Schafwaschen, Sieglweiher, Stetten, Unterhamberg
Adressen:
1. Gemeinde Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
2. Standesamt Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
3. Ordnungsamt Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
Gemeinde Rimsting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.