Rinchnach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
3057 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94269
Vorwahl
09921
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Breitmoos, Danzeröd, Ellerbach, Falkenstein, Gehmannsberg, Großloitzenried, Grub, Herrnmhle, Hönigsgrub, Kandlbach, Kapfham, Kasberg, Klessing, Kohlau, Oberasberg, Ried, Schönanger, Sitzhof, Sölden, Unterasberg, Voggenried, Widdersdorf, Zimmerau, Breitmoos, Danzeröd, Ellerbach, Falkenstein, Gehmannsberg, Großloitzenried, Grub, Herrnmühle, Hönigsgrub, Kandlbach, Kapfham, Kasberg, Klessing, Kohlau, Oberasberg, Ried, Schönanger
Adressen:
1. Gemeinde Rinchnach, Hauptstraße 1, 94568 Rinchnach
2. Landkreis Regen, Bahnhofstraße 1, 94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf, Bahnhofstraße 2, 94469 Deggendorf
Gemeinde Rinchnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.