Passau ist eine bayerische kreisfreie Universitätsstadt im Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern. Sie liegt an der Grenze zu Österreich sowie am Zusammenfluss der Flüsse Donau, Inn und Ilz und wird deshalb auch „Dreiflüssestadt“ genannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
53.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94032, 94034, 94036
Vorwahl
0851
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Außernreuth, Bramerhof, Christdobl, Dobl, Doblstein, Ebnerhof, Eck, Erdbrst, Firmiangut, Grillenöd, Grubweg, Hachlstein, Högl, Innerreut, Kastenreuth, Klosterberg, Laimgrub, Löwmhle, Lfteneck, Maierhof, Mooswiese, Niedersatzbach, Obersölden, Rosenau, Sandberg, Schleiferberg, Sieglberg, Sieglgut, Steinbach, Stromlänge, Stuhlberg, Sulzsteg, Thanöd, Untersölden, Wimhof, Witzmannsberg, Zieglreuth, Außernreuth, Bramerhof, Christdobl
Adressen:
1. Stadt Passau, Rathausplatz 1, 94032 Passau
2. Landratsamt Passau, Grosse Bergstr. 2, 94032 Passau
3. Agentur für Arbeit Passau, Wernberger Str. 20, 94032 Passau
Gemeinde Passau – Öffnungszeiten
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Passau betreffen nicht direkt neue Bebauungspläne, sondern allgemeine Planungsaspekte und konferenzen:
- Die Bauleitplanung in Passau folgt den Vorgaben des BauGB und berücksichtigt Ziele der Raumordnung und des Landesentwicklungsprogramm Bayern. Die Stadt Passau ist zuständig für die Aufstellung der Bauleitpläne und muss öffentliche und private Belange abwägen.
- Die 145. Bauministerkonferenz in Passau diskutierte und fasste Beschlüsse zur Förderung des bezahlbaren Wohnens, einschließlich der Reform von Regelwerken und Planungsprozessen sowie der Anpassung des Baugesetzbuchs zur Planungsbeschleunigung und des Bürokratieabbaus.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.