Ringelai ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
1904 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94160
Vorwahl
08555
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eckertsreut, Kringing, Lichtenau, Neidberg, Neureut, Wasching, Wolfersreut, Eckertsreut, Kringing, Lichtenau, Neidberg, Neureut, Wasching, Wolfersreut
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ringelai
Hauptstraße 1
94160 Ringelai
2. Ordnungsamt Ringelai
Hauptstraße 1
94160 Ringelai
3. Bauamt Ringelai
Hauptstraße 1
94160 Ringelai
Gemeinde Ringelai – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.