Rodewisch ist eine Kleinstadt im Vogtlandkreis in Sachsen.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
6260 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08228
Vorwahl
03744
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
2. Ordnungsamt Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
3. Bauamt Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30
Dienstag: 08:30 - 11:30
Mittwoch: 08:30 - 11:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
Freitag: 08:30 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Rodewisch hat im Juli 2022 einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ gefasst, um den bestehenden Lidl-Markt zu erweitern, nachdem formalen Gründen die Arbeiten bisher nicht beginnen konnten.
- Aktuell laufen Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ und den Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ im beschleunigten Verfahren.
- Es gibt auch laufende Änderungen zu bestehenden Bebauungsplänen, wie die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 04 „Gewerbepark Göltzschtal“ und die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 03 „Wohngebiet Obergöltzsch/Rützengrüner Straße“.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.