Rodewisch ist eine Kleinstadt im Vogtlandkreis in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
6260 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08228
Vorwahl
03744
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
2. Ordnungsamt Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
3. Bauamt Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
Gemeinde Rodewisch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Rodewisch hat im Juli 2022 einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ gefasst, um den bestehenden Lidl-Markt zu erweitern, nachdem formalen Gründen die Arbeiten bisher nicht beginnen konnten.
- Aktuell laufen Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ und den Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ im beschleunigten Verfahren.
- Es gibt auch laufende Änderungen zu bestehenden Bebauungsplänen, wie die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 04 „Gewerbepark Göltzschtal“ und die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 03 „Wohngebiet Obergöltzsch/Rützengrüner Straße“.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.