Ronsberg ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
1684 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
87671, 87724
Vorwahl
08306
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bihls, Birkach, Buchstock, Griesthal, Hahnenbhl, Kaltenbrunn, Kappelhof, Letten, Meuren, Mindelmhle, Neuenried, Oberweiler, Ried, Rohrhof, Stein, Unterweiler, Wolfs, Zadels, Bihls, Birkach, Buchstock, Griesthal, Hahnenbühl, Kaltenbrunn, Kappelhof, Letten, Meuren, Mindelmühle, Neuenried, Oberweiler, Ried, Rohrhof, Stein, Unterweiler, Wolfs, Zadels
Adressen:
1. Gemeinde Ronsberg, Hauptstraße 1, 87672 Ronsberg
2. Ordnungsamt Ronsberg, Hauptstraße 1, 87672 Ronsberg
3. Finanzamt Kempten, Bismarckstraße 5, 87435 Kempten
Gemeinde Ronsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.