Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lengenwang

Lengenwang ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
1512 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87663
Vorwahl
08364
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstr. 8, 87663 Lengenwang
Bahnhofstr. 8, 87663 Lengenwang 87663 Bayern DE
Website
Ortsteile
Albisried, Außerlengenwang, Balteratsried, Bichel, Frödenberg, Greit, Hennenschwang, Hummeratsried, Luttenried, Pflaubaumen, Reuthe, Ried, Sigratsbold, Weg, Albisried, Außerlengenwang, Balteratsried, Bichel, Frödenberg, Greit, Hennenschwang, Hummeratsried, Luttenried, Pflaubaumen, Reuthe, Ried, Sigratsbold, Weg
Adressen:
1. Gemeinde Lengenwang
Hauptstraße 1
87665 Lengenwang

2. Landratsamt Ostallgäu
Bgm.-Wagner-Straße 2
87616 Marktoberdorf

3. Amtsgericht Kaufbeuren
Am Schloßplatz 1
87600 Kaufbeuren
Gemeinde Lengenwang – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.