Lengenwang ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
1512 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87663
Vorwahl
08364
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albisried, Außerlengenwang, Balteratsried, Bichel, Frödenberg, Greit, Hennenschwang, Hummeratsried, Luttenried, Pflaubaumen, Reuthe, Ried, Sigratsbold, Weg, Albisried, Außerlengenwang, Balteratsried, Bichel, Frödenberg, Greit, Hennenschwang, Hummeratsried, Luttenried, Pflaubaumen, Reuthe, Ried, Sigratsbold, Weg
Adressen:
1. Gemeinde Lengenwang
Hauptstraße 1
87665 Lengenwang
2. Landratsamt Ostallgäu
Bgm.-Wagner-Straße 2
87616 Marktoberdorf
3. Amtsgericht Kaufbeuren
Am Schloßplatz 1
87600 Kaufbeuren
Gemeinde Lengenwang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.