Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland, am Zusammenfluss von Mangfall und Inn
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
63.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83022, 83024, 83026
Vorwahl
08031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aising, Aisingerwies, Endorferau, Heiligblut, Kastenau, Pang, WesterndorfamWasen, Nördlich, Fürstätt, WesterndorfSt.Peter, Au, Deutelhausen, Egarten, Eichwald, Erlenau, Happing, HeiligBlut, Kaltmühl, Kaltwies, Langenpfunzen, Mitterfeld, Moorkultur, Moos, Oberwöhr, Pfaffenhofen, Schönau, Vorderreuth, Wehrfleck, Wernhardsberg, WesterndorfStPeter
Adressen:
1. Stadt Rosenheim, Rathausplatz 1, 83022 Rosenheim
2. Landratsamt Rosenheim, Salinstraße 1, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Wendelsteinstraße 3, 83022 Rosenheim
Gemeinde Rosenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rosenheim umfassen die Diskussion und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 203 "Wittelsbacherstraße/Aventinstraße" in einer anstehenden Sitzung des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschusses am 18. April 2024. Weitere Themen sind das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 10 "Marienberger Str. - Westerndorfer Str.", die Einleitung und Billigung des Vorentwurfs zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 "Marienberger Straße Nord" und der Bebauungsplan Nr. 204 "Marienberger Straße Nord".
Zusätzlich stehen Bauvorhaben wie der Neubau einer Wohnanlage mit 32 Wohneinheiten und einer Mittelgarage in der Frühlingstraße sowie die Errichtung eines Rinderstalls in Westerndorf St. Peter auf der Agenda. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und der Antrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes in der Aisinger Straße sind ebenfalls Teil der aktuellen Entwicklungspläne.
Ein weiteres Projekt ist der Bebauungsplan für Wohnmobilstellplätze in Happing, der für 2024 geplant ist. Zudem gibt es Pläne zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, die mit dem Bebauungsplan rechtsverbindlich seit 16. August 2023 umgesetzt werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.