Rottenbuch ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
1809 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82401
Vorwahl
08867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achen, Ammerthal, Berg, Engle, Hochkreit, Kreit, Kreitfilz, Krummengraben, Moos, ™lberg, Reiswies, Ristle, Rochusthal, Rudersau, Schleifmhle, Schmauzenberg, Schönberg, Schönegg, Schwaig, Schweinberg, Solder, Voglherd, Weihanger, Achen, Ammerthal, Berg, Engle, Hochkreit, Kreit, Kreitfilz, Krummengraben, Moos, Ölberg, Reiswies, Ristle, Rochusthal, Rudersau, Schleifmühle, Schmauzenberg, Schönberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rottenbuch, Hauptstraße 1, 82401 Rottenbuch
2. Standesamt Rottenbuch, Hauptstraße 1, 82401 Rottenbuch
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 6, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Rottenbuch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.