Rottenbuch ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
1809 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82401
Vorwahl
08867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achen, Ammerthal, Berg, Engle, Hochkreit, Kreit, Kreitfilz, Krummengraben, Moos, ™lberg, Reiswies, Ristle, Rochusthal, Rudersau, Schleifmhle, Schmauzenberg, Schönberg, Schönegg, Schwaig, Schweinberg, Solder, Voglherd, Weihanger, Achen, Ammerthal, Berg, Engle, Hochkreit, Kreit, Kreitfilz, Krummengraben, Moos, Ölberg, Reiswies, Ristle, Rochusthal, Rudersau, Schleifmühle, Schmauzenberg, Schönberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rottenbuch, Hauptstraße 1, 82401 Rottenbuch
2. Standesamt Rottenbuch, Hauptstraße 1, 82401 Rottenbuch
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 6, 82362 Weilheim in Oberbayern
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.