Rottenbuch ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
1809 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82401
Vorwahl
08867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achen, Ammerthal, Berg, Engle, Hochkreit, Kreit, Kreitfilz, Krummengraben, Moos, ™lberg, Reiswies, Ristle, Rochusthal, Rudersau, Schleifmhle, Schmauzenberg, Schönberg, Schönegg, Schwaig, Schweinberg, Solder, Voglherd, Weihanger, Achen, Ammerthal, Berg, Engle, Hochkreit, Kreit, Kreitfilz, Krummengraben, Moos, Ölberg, Reiswies, Ristle, Rochusthal, Rudersau, Schleifmühle, Schmauzenberg, Schönberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rottenbuch, Hauptstraße 1, 82401 Rottenbuch
2. Standesamt Rottenbuch, Hauptstraße 1, 82401 Rottenbuch
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 6, 82362 Weilheim in Oberbayern
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.