Roßhaupten ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
2228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87672
Vorwahl
08367
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bischofswang, Dietringen, Egelmoosen, Fischhaus, Freßlesreute, Grünten, Gurremarren, Hinterzwieselberg, Hochegg, Huttler, Huttlermühle, Kögel, Langenwald, Mangmühle, Nepfen, Rieder, Riedle, Salach, Schönenried, Schwarzenbach, Tiefenbruck, Ussenburg, Vorderzwieselberg, Zwieselberg
Adressen:
1. Gemeinde Roßhaupten, Hauptstraße 1, 87672 Roßhaupten
2. Wasserwirtschaftsamt Kaufbeuren, Am Gernweg 2, 87600 Kaufbeuren
3. Landratsamt Ostallgäu, Bahnhofstraße 1, 87616 Marktoberdorf
Gemeinde Roßhaupten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.