Roßtal (umgangssprachlich: „Roschdəl“) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90574
Vorwahl
09127
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kastenreuth, Ödenreuth, Stöckach, Trettendorf, Weitersdorf, Wimpashof
Adressen:
1. Gemeinde Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
2. Ordnungsamt Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
3. Finanzamt Ansbach
Bismarckstraße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Roßtal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat von Roßtal hat beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der „Sportmeile Roßtal“ zu ändern. Dies beinhaltet die Umgliederung von bisherigen Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen und öffentlichen Grünflächen zu Sonderbauflächen für sportliche Zwecke. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurde gebilligt und liegt vom 31.01.2024 bis 01.03.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht im Regelverfahren beschlossen, um neuen Wohnraum im Norden des Hauptortes zu schaffen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Wohnbauflächen keine zusätzlichen Baulandmöglichkeiten bieten und das Gebiet hauptsächlich im Außenbereich liegt, wo Wohnbebauung derzeit nicht zulässig ist.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.