Roßtal (umgangssprachlich: „Roschdəl“) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90574
Vorwahl
09127
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kastenreuth, Ödenreuth, Stöckach, Trettendorf, Weitersdorf, Wimpashof
Adressen:
1. Gemeinde Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
2. Ordnungsamt Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
3. Finanzamt Ansbach
Bismarckstraße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Roßtal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat von Roßtal hat beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der „Sportmeile Roßtal“ zu ändern. Dies beinhaltet die Umgliederung von bisherigen Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen und öffentlichen Grünflächen zu Sonderbauflächen für sportliche Zwecke. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurde gebilligt und liegt vom 31.01.2024 bis 01.03.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht im Regelverfahren beschlossen, um neuen Wohnraum im Norden des Hauptortes zu schaffen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Wohnbauflächen keine zusätzlichen Baulandmöglichkeiten bieten und das Gebiet hauptsächlich im Außenbereich liegt, wo Wohnbebauung derzeit nicht zulässig ist.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.