Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Stein

Stein (fränkisch Schdah) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
13.916 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
90547
Vorwahlen
0911, 09127
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 56, 90547 Stein
Hauptstraße 56, 90547 Stein 90547 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aich, Aspertsham, Benetsham, Buchhof, Deutenbach, Dieding, Diepling, Eckershof, Ellernbrook, Feldscheide, Fernhub, Gerharding, Gnötzendorf, Grassach, GroßeSchleuse, Gutzberg, Hohenstein, Kreidlberg, Lindach, Lobenbacherhof, Moosham, Oberweihersbuch, Oed, Offling, Ort, Pirach, Schilling, Stöttling, Wendtorferstrand, Willertsham, Aich, Aspertsham, Benetsham, Buchhof, Deutenbach, Dieding, Diepling, Eckershof, Ellernbrook, Feldscheide
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stein, Hauptstraße 1, 90547 Stein
2. Ordnungsamt Stein, Wilhelmstraße 2, 90547 Stein
3. Finanzamt Nürnberg-Süd, Schopenhauerstraße 1, 90461 Nürnberg
Gemeinde Stein – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.