Der staatlich anerkannte Erholungsort liegt auf einer Höhe von 440 bis 530 Metern an der Nordseite des Thüringer Waldes am Rennsteig. Ruhla ist eine Bergstadt in Westthüringen zwischen Eisenach und Schmalkalden
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
5352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99842
Vorwahl
036929
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ruhla
Markt 1
99826 Ruhla
2. Bürgeramt Ruhla
Markt 1
99826 Ruhla
3. Ordnungsamt Ruhla
Markt 1
99826 Ruhla
Gemeinde Ruhla – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele, Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen, Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.