Ruhla ist eine Bergstadt in Westthüringen zwischen Eisenach und Schmalkalden. Der staatlich anerkannte Erholungsort liegt auf einer Höhe von 440 bis 530 Metern an der Nordseite des Thüringer Waldes am Rennsteig
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
5352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99842
Vorwahl
036929
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ruhla
Markt 1
99826 Ruhla
2. Bürgeramt Ruhla
Markt 1
99826 Ruhla
3. Ordnungsamt Ruhla
Markt 1
99826 Ruhla
Gemeinde Ruhla – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele, Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen, Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.