Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ruhland

Ruhland (sorbisch: Rólany) ist eine Kleinstadt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden des Landes Brandenburg, westlich von Hoyerswerda und östlich von Elsterwerda
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
3767 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01945
Vorwahl
035752
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ruhland
Hauptstraße 1
01945 Ruhland

2. Einwohnermeldeamt Ruhland
Hauptstraße 1
01945 Ruhland

3. Ordnungsamt Ruhland
Hauptstraße 1
01945 Ruhland
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 13:00 - 16:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.