Runkel ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65594
Vorwahlen
06482,06431 (Dehrn),06471 (Wirbelau)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kerkerbach, Kerkerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
2. Ordnungsamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
3. Bauamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Runkel hat im Januar 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Höhl“ im Stadtteil Steeden beschlossen. Dieses Vorhaben zielt auf die Arrondierung des bestehenden Wohngebiets im Nordosten durch die Bebauung des Flurstücks 18/1, das bisher als Wiesengrundstück genutzt wird. Die Planung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, da es sich um eine Innenentwicklung und Anschluss an die bestehende Ortslage handelt. Der Geltungsbereich umfasst etwa 0,3 ha und schließt den östlichen Teil von Flurstück 18/1 sowie angrenzende Flächen ein. Die Bebauung soll den vorhandenen Quartierscharakter entsprechen und den Erhalt von Streuobstwiesen und Gehölzen sicherstellen. Eine artenschutzrechtliche Bewertung wurde durchgeführt, und eine Umweltprüfung entfällt im beschleunigten Verfahren.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.