Runkel ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65594
Vorwahlen
06482,06431 (Dehrn),06471 (Wirbelau)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kerkerbach, Kerkerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
2. Ordnungsamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
3. Bauamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
Gemeinde Runkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Runkel hat im Januar 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Höhl“ im Stadtteil Steeden beschlossen. Dieses Vorhaben zielt auf die Arrondierung des bestehenden Wohngebiets im Nordosten durch die Bebauung des Flurstücks 18/1, das bisher als Wiesengrundstück genutzt wird. Die Planung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, da es sich um eine Innenentwicklung und Anschluss an die bestehende Ortslage handelt. Der Geltungsbereich umfasst etwa 0,3 ha und schließt den östlichen Teil von Flurstück 18/1 sowie angrenzende Flächen ein. Die Bebauung soll den vorhandenen Quartierscharakter entsprechen und den Erhalt von Streuobstwiesen und Gehölzen sicherstellen. Eine artenschutzrechtliche Bewertung wurde durchgeführt, und eine Umweltprüfung entfällt im beschleunigten Verfahren.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.