Runkel ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65594
Vorwahlen
06482,06431 (Dehrn),06471 (Wirbelau)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kerkerbach, Kerkerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
2. Ordnungsamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
3. Bauamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
Gemeinde Runkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Runkel hat im Januar 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Höhl“ im Stadtteil Steeden beschlossen. Dieses Vorhaben zielt auf die Arrondierung des bestehenden Wohngebiets im Nordosten durch die Bebauung des Flurstücks 18/1, das bisher als Wiesengrundstück genutzt wird. Die Planung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, da es sich um eine Innenentwicklung und Anschluss an die bestehende Ortslage handelt. Der Geltungsbereich umfasst etwa 0,3 ha und schließt den östlichen Teil von Flurstück 18/1 sowie angrenzende Flächen ein. Die Bebauung soll den vorhandenen Quartierscharakter entsprechen und den Erhalt von Streuobstwiesen und Gehölzen sicherstellen. Eine artenschutzrechtliche Bewertung wurde durchgeführt, und eine Umweltprüfung entfällt im beschleunigten Verfahren.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.