Runkel ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65594
Vorwahlen
06482,06431 (Dehrn),06471 (Wirbelau)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kerkerbach, Kerkerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
2. Ordnungsamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
3. Bauamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
Gemeinde Runkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Runkel hat im Januar 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Höhl“ im Stadtteil Steeden beschlossen. Dieses Vorhaben zielt auf die Arrondierung des bestehenden Wohngebiets im Nordosten durch die Bebauung des Flurstücks 18/1, das bisher als Wiesengrundstück genutzt wird. Die Planung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, da es sich um eine Innenentwicklung und Anschluss an die bestehende Ortslage handelt. Der Geltungsbereich umfasst etwa 0,3 ha und schließt den östlichen Teil von Flurstück 18/1 sowie angrenzende Flächen ein. Die Bebauung soll den vorhandenen Quartierscharakter entsprechen und den Erhalt von Streuobstwiesen und Gehölzen sicherstellen. Eine artenschutzrechtliche Bewertung wurde durchgeführt, und eine Umweltprüfung entfällt im beschleunigten Verfahren.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.