Runkel ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65594
Vorwahlen
06482,06431 (Dehrn),06471 (Wirbelau)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kerkerbach, Kerkerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
2. Ordnungsamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
3. Bauamt Runkel
Hauptstraße 1
65599 Runkel
Gemeinde Runkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Runkel hat im Januar 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Höhl“ im Stadtteil Steeden beschlossen. Dieses Vorhaben zielt auf die Arrondierung des bestehenden Wohngebiets im Nordosten durch die Bebauung des Flurstücks 18/1, das bisher als Wiesengrundstück genutzt wird. Die Planung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, da es sich um eine Innenentwicklung und Anschluss an die bestehende Ortslage handelt. Der Geltungsbereich umfasst etwa 0,3 ha und schließt den östlichen Teil von Flurstück 18/1 sowie angrenzende Flächen ein. Die Bebauung soll den vorhandenen Quartierscharakter entsprechen und den Erhalt von Streuobstwiesen und Gehölzen sicherstellen. Eine artenschutzrechtliche Bewertung wurde durchgeführt, und eine Umweltprüfung entfällt im beschleunigten Verfahren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.