Rödental ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Coburg mit rund 13.000 Einwohnern und liegt zirka sieben Kilometer nordöstlich von Coburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
13.046 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96472
Vorwahl
09563
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blumenrod, Froschgrund, Kemmaten, Spittelstein, Steinrod, Theißenstein
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rödental
Hauptstraße 1
96472 Rödental
2. Ordnungsamt Rödental
Hauptstraße 1
96472 Rödental
3. Finanzamt Coburg
An den Bachwiesen 1
96450 Coburg
Gemeinde Rödental – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rödental wurde das Richtfest für die neue Wohnanlage Service Wohnen Rödental gefeiert, die mit Betreuungsleistungen des ASB ausgestattet ist. Ein weiteres Projekt umfasst den Neubau des Service Wohnen Rödental mit 75 Wohnungen, bei dem alte Bauteile und Materialien wiederverwendet werden. Zudem gibt es Initiativen zur Nachhaltigkeit am Bau, wie die Baustoffbörse in Rödental, die Ressourcen schont und das Klima schützt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.