Am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
28.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51503
Vorwahl
02205
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath
Bürgeramt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath
Kreisverwaltung Rheinisch-Bergischer Kreis
Kaiserstraße 20
51465 Bergisch Gladbach
Gemeinde Rösrath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Rösrath hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 "Sportanlagen Bergsegen", den Bebauungsplan Nr. 134 "PV Münchenberg" und den Bebauungsplan Nr. 133 "Hoffnungsthaler Bahnhof" aufzustellen.
- Der Bebauungsplan Nr. 131 "Altvolberger Obstwiese" und der Bebauungsplan Nr. 130 "ÖkoTec-Campus Rösrath" wurden ebenfalls aufgestellt.
- Für den Bereich der Christuskirche in Forsbach wurde die Verwaltung beauftragt, ein Bauleitplanverfahren vorzubereiten.
- Kritik und Diskussionen um die Bebauung am Bahnhof Hoffnungsthal, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Infrastruktur, wurden in den jüngsten Ausschusssitzungen thematisiert.
- Die Stadt Rösrath arbeitet an der kommunalen Wärmeplanung und hat Förderzusagen erhalten.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.