Am 1
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
28.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51503
Vorwahl
02205
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath
Bürgeramt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath
Kreisverwaltung Rheinisch-Bergischer Kreis
Kaiserstraße 20
51465 Bergisch Gladbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Rösrath hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 "Sportanlagen Bergsegen", den Bebauungsplan Nr. 134 "PV Münchenberg" und den Bebauungsplan Nr. 133 "Hoffnungsthaler Bahnhof" aufzustellen.
- Der Bebauungsplan Nr. 131 "Altvolberger Obstwiese" und der Bebauungsplan Nr. 130 "ÖkoTec-Campus Rösrath" wurden ebenfalls aufgestellt.
- Für den Bereich der Christuskirche in Forsbach wurde die Verwaltung beauftragt, ein Bauleitplanverfahren vorzubereiten.
- Kritik und Diskussionen um die Bebauung am Bahnhof Hoffnungsthal, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Infrastruktur, wurden in den jüngsten Ausschusssitzungen thematisiert.
- Die Stadt Rösrath arbeitet an der kommunalen Wärmeplanung und hat Förderzusagen erhalten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.