Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rösrath

Rösrath ist eine Stadt südöstlich von Köln im Rheinisch-Bergischen Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
28.712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51503
Vorwahl
02205
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 229, 51503 Rösrath
Hauptstraße 229, 51503 Rösrath 51503 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
Stadt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath

Bürgeramt Rösrath
Hauptstraße 1
51503 Rösrath

Kreisverwaltung Rheinisch-Bergischer Kreis
Kaiserstraße 20
51465 Bergisch Gladbach
Gemeinde Rösrath – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Rösrath hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 "Sportanlagen Bergsegen", den Bebauungsplan Nr. 134 "PV Münchenberg" und den Bebauungsplan Nr. 133 "Hoffnungsthaler Bahnhof" aufzustellen.

- Der Bebauungsplan Nr. 131 "Altvolberger Obstwiese" und der Bebauungsplan Nr. 130 "ÖkoTec-Campus Rösrath" wurden ebenfalls aufgestellt.

- Für den Bereich der Christuskirche in Forsbach wurde die Verwaltung beauftragt, ein Bauleitplanverfahren vorzubereiten.

- Kritik und Diskussionen um die Bebauung am Bahnhof Hoffnungsthal, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Infrastruktur, wurden in den jüngsten Ausschusssitzungen thematisiert.

- Die Stadt Rösrath arbeitet an der kommunalen Wärmeplanung und hat Förderzusagen erhalten.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.