Rüsselsheim am Main (bis zum 30. Juli 2015 Rüsselsheim) ist mit rund 65.000 Einwohnern die größte Stadt des Kreises Groß-Gerau im Regierungsbezirk Darmstadt innerhalb des Rhein-Main-Gebietes, die zehntgrößte Stadt des Landes Hessen und Teil der Stadtregion Frankfurt. Rüsselsheim ist eine von sieben Sonderstatusstädten des Landes Hessen und liegt am Unterlauf des Mains, nur wenige Kilometer vor dessen Mündung in den Rhein bei Mainz-Kostheim (Stadtteil der Landeshauptstadt Wiesbaden).
Internationale Bekanntheit erlangte Rüsselsheim durch den Automobilhersteller Opel
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
66.125 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65428
Vorwahl
06142
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Straßen in Rüsselsheim:
Treburer Str.,
Uhlandstr.,
Ulmenstr.,
Uranstr.,
Uthmannstr.,
Virchowstr.,
Vogelsbergstr.,
Vogesenstr.,
Vollbrechtstr.,
Vor den Erlen,
Vor den Ringsböllen,
Vor der Niederpfort,
Waldgartenstr.,
Waldstr.,
Waldweg,
Walldorfer Str.,
Walter-Flex-Str.,
Walter-Rietig-Str.,
Walther-Rathenau-Str.,
Wartburgweg,
Weinbergstr.,
Weinheimer Str.,
Weisenauer Str.,
Werner-von-Siemens-Str.,
Weserstr.,
Westerwaldstr.,
Westfalenring,
Wiener Str.,
Wiesenstr.,
Wikingerstr.,
Wildhubenweg,
Wilhelminenstr.,
Wilhelm-Leuschner-Str.,
Wilhelm-Röntgen-Str.,
Wilhelmstr.,
Wilhelm-Sturmfels-Str.,
Wingertsweg,
Wolfinger Str.,
Württemberger Str.,
Zamenhofstr.,
Zeppelinstr.,
Zum Büttelacker,
Zur Jakobsruhe,
Zwingenberger Weg,
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FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.