Rüssingen ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67308
Vorwahl
06355
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Lindenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rüssingen
Hauptstraße 12
12345 Rüssingen
2. Ordnungsamt Rüssingen
Bahnhofstraße 5
12345 Rüssingen
3. Bürgeramt Rüssingen
Rathausplatz 1
12345 Rüssingen
Gemeinde Rüssingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rüssingen gibt es mehrere rechtskräftige Bebauungspläne, darunter den Bebauungsplan "Am Sportplatz - Teil A", "An dem Ottersheimer Rech" und "Hinter der Kirche – Erweiterung I".
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu diesen bestehenden Plänen, aber allgemein sind solche Pläne Teil der ständigen Planungs- und Entwicklungsprozesse der Gemeinde.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.