Rüssingen ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67308
Vorwahl
06355
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Lindenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rüssingen
Hauptstraße 12
12345 Rüssingen
2. Ordnungsamt Rüssingen
Bahnhofstraße 5
12345 Rüssingen
3. Bürgeramt Rüssingen
Rathausplatz 1
12345 Rüssingen
Gemeinde Rüssingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rüssingen gibt es mehrere rechtskräftige Bebauungspläne, darunter den Bebauungsplan "Am Sportplatz - Teil A", "An dem Ottersheimer Rech" und "Hinter der Kirche – Erweiterung I".
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu diesen bestehenden Plänen, aber allgemein sind solche Pläne Teil der ständigen Planungs- und Entwicklungsprozesse der Gemeinde.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.