Salzkotten ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn im Süden des Regierungsbezirkes Detmold, welcher mit der Region Ostwestfalen-Lippe identisch ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.040 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33154
Vorwahlen
05258, 02955, 02948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bosenholz, Dreckburg, Stadteiche, Vielserhof, Weltsöden, Bosenholz, Dreckburg, Stadteiche, Vielserhof, Weltsöden
Adressen:
Stadtverwaltung Salzkotten
Rathausstraße 1
33154 Salzkotten
Bauamt Salzkotten
Rathausstraße 1
33154 Salzkotten
Einwohnermeldeamt Salzkotten
Rathausstraße 1
33154 Salzkotten
Gemeinde Salzkotten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.