Sasbachwalden ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Ortenaukreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
2561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77887
Vorwahl
07841
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bischenberg, Brandmatt, Mummelsee, Schönbch, Straubenhöfe, Bischenberg, Brandmatt, Mummelsee, Schönbüch, Straubenhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Sasbachwalden
Hauptstraße 22
77887 Sasbachwalden
2. Landratsamt Ortenaukreis
Hauptstraße 43
77855 Achern
3. Amtsgericht Achern
Mauerstraße 31
77855 Achern
Gemeinde Sasbachwalden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.