Sasbachwalden ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Ortenaukreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
2561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77887
Vorwahl
07841
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bischenberg, Brandmatt, Mummelsee, Schönbch, Straubenhöfe, Bischenberg, Brandmatt, Mummelsee, Schönbüch, Straubenhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Sasbachwalden
Hauptstraße 22
77887 Sasbachwalden
2. Landratsamt Ortenaukreis
Hauptstraße 43
77855 Achern
3. Amtsgericht Achern
Mauerstraße 31
77855 Achern
Gemeinde Sasbachwalden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.