Sasbachwalden ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Ortenaukreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
2561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77887
Vorwahl
07841
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bischenberg, Brandmatt, Mummelsee, Schönbch, Straubenhöfe, Bischenberg, Brandmatt, Mummelsee, Schönbüch, Straubenhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Sasbachwalden
Hauptstraße 22
77887 Sasbachwalden
2. Landratsamt Ortenaukreis
Hauptstraße 43
77855 Achern
3. Amtsgericht Achern
Mauerstraße 31
77855 Achern
Gemeinde Sasbachwalden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.