Scheinfeld ist eine Stadt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
4706 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91443
Vorwahlen
09162, 09167
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burgambach, Erlabronn, Grappertshofen, Herpersdorf, Hohlweiler, Hohlweilermhle, Kornhöfstadt, Schnodsenbach, Seitenbuch, Thierberg, Zeisenbronn, Burgambach, Erlabronn, Grappertshofen, Herpersdorf, Hohlweiler, Hohlweilermühle, Kornhöfstadt, Schnodsenbach, Seitenbuch, Thierberg, Zeisenbronn
Adressen:
1. Stadtverwaltung Scheinfeld, Hauptstraße 1, 91443 Scheinfeld
2. Ordnungsamt Scheinfeld, Hauptstraße 1, 91443 Scheinfeld
3. Bürgerbüro Scheinfeld, Hauptstraße 1, 91443 Scheinfeld
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.