Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz mit den Mitgliedsgemeinden Königsfeld, Seelitz und Zettlitz
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
5622 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09306
Vorwahlen
03737, 034346
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rochlitz
Markt 1
09306 Rochlitz
2. Finanzamt Chemnitz
An der Mauer 1
09111 Chemnitz
3. Landratsamt Mittelsachsen
Am Schloß 1
09599 Freiberg
Gemeinde Rochlitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rochlitz betreffen hauptsächlich Entwicklungen in der umliegenden Region, insbesondere in Hartmannsdorf. Hier wird eine 4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gewerbeflächenerweiterung an der Mühlauer Straße durchgeführt, die eine Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets und eine zusätzliche Straßenverbindung zur Leipziger Straße umfasst. Diese Änderung ist notwendig, um die Nachfrage nach erschlossenen Gewerbegrundstücken zu befriedigen und erfolgt in Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.