Schelklingen ist eine Stadt im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer westlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
6882 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89601
Vorwahlen
07394, 07384
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neusteußlingen, Talsteußlingen, Teuringshofen, Vohenbronnen, Neusteußlingen, Talsteußlingen, Teuringshofen, Vohenbronnen
Adressen:
Stadtverwaltung Schelklingen
Bahnhofstraße 14
89661 Schelklingen
Bauamt Schelklingen
Bahnhofstraße 14
89661 Schelklingen
Ausländerbehörde Landkreis Alb-Donau
Friedrichstraße 28
89073 Ulm
Gemeinde Schelklingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.