Schelklingen ist eine Stadt im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer westlich von Ulm
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
6882 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89601
Vorwahlen
07394, 07384
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neusteußlingen, Talsteußlingen, Teuringshofen, Vohenbronnen, Neusteußlingen, Talsteußlingen, Teuringshofen, Vohenbronnen
Adressen:
Stadtverwaltung Schelklingen
Bahnhofstraße 14
89661 Schelklingen
Bauamt Schelklingen
Bahnhofstraße 14
89661 Schelklingen
Ausländerbehörde Landkreis Alb-Donau
Friedrichstraße 28
89073 Ulm
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.