Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schelklingen

Schelklingen ist eine Stadt im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer westlich von Ulm
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
6882 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89601
Vorwahlen
07394, 07384
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neusteußlingen, Talsteußlingen, Teuringshofen, Vohenbronnen, Neusteußlingen, Talsteußlingen, Teuringshofen, Vohenbronnen
Adressen:
Stadtverwaltung Schelklingen
Bahnhofstraße 14
89661 Schelklingen

Bauamt Schelklingen
Bahnhofstraße 14
89661 Schelklingen

Ausländerbehörde Landkreis Alb-Donau
Friedrichstraße 28
89073 Ulm
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 15:30 Mittwoch: 09:00 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.