Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schipkau

Schipkau (obersorbisch Šejkow) ist eine Gemeinde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
6576 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01968 (Hörlitz)01993 (Schipkau)01994 (Annahütte, Drochow, Meuro), 01998 (Klettwitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03575403573 (Hörlitz)
Adresse der Gemeinde
Schulstraße 4, 01998 Schipkau OT Klettwitz
Schulstraße 4, 01998 Schipkau OT Klettwitz 01993 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Amtsgemeinde Schipkau, Hauptstraße 1, 01995 Schipkau
2. Bürgeramt Schipkau, Hauptstraße 1, 01995 Schipkau
3. Eastern Academy of Public Administration, Werkstraße 2, 01995 Schipkau
Gemeinde Schipkau – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 13:00 - 16:00
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.