Schlesen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Einwohner
562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24256, 24211
Vorwahl
04303
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krsbrook, Mnstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermhle, Spliesteich, Ziegelhof, Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krüsbrook, Münstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermühle, Spliesteich, Ziegelhof
Adressen:
1. Landratsamt Schleswig-Flensburg
Mühlenstraße 1
24837 Schleswig
2. Stadt Schleswig
Pionierstraße 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Bismarckstraße 9
24837 Schleswig
Gemeinde Schlesen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.