Schlesen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Einwohner
562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24256, 24211
Vorwahl
04303
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krsbrook, Mnstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermhle, Spliesteich, Ziegelhof, Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krüsbrook, Münstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermühle, Spliesteich, Ziegelhof
Adressen:
1. Landratsamt Schleswig-Flensburg
Mühlenstraße 1
24837 Schleswig
2. Stadt Schleswig
Pionierstraße 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Bismarckstraße 9
24837 Schleswig
Gemeinde Schlesen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.