Schlesen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Einwohner
562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24256, 24211
Vorwahl
04303
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krsbrook, Mnstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermhle, Spliesteich, Ziegelhof, Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krüsbrook, Münstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermühle, Spliesteich, Ziegelhof
Adressen:
1. Landratsamt Schleswig-Flensburg
Mühlenstraße 1
24837 Schleswig
2. Stadt Schleswig
Pionierstraße 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Bismarckstraße 9
24837 Schleswig
Gemeinde Schlesen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.