Schlesen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Einwohner
562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24256, 24211
Vorwahl
04303
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krsbrook, Mnstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermhle, Spliesteich, Ziegelhof, Adolfshof, Burg, Charlottental, Christinenhof, Faulengraben, Fernhausen, Georgenfelde, Hohelieth, Jabek, Krüsbrook, Münstertal, Ottenhof, Salzau, Salzauermühle, Spliesteich, Ziegelhof
Adressen:
1. Landratsamt Schleswig-Flensburg
Mühlenstraße 1
24837 Schleswig
2. Stadt Schleswig
Pionierstraße 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Bismarckstraße 9
24837 Schleswig
Gemeinde Schlesen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.