Schlüchtern ist eine deutsche Stadt im Main-Kinzig-Kreis im Südosten Hessens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
15.927 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36381
Vorwahlen
06661, 06664 (Gundhelm, Vollmerz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmheiligenBorn, Brandenstein, Brühl, Drasenberg, Gomfritz, Gomfritz-Röhrigs, Hainberg, Hinkelhof, Lindenberg, Ramholz, Röhrigs
Adressen:
1. Stadt Schlüchtern
Kirchstraße 12
36381 Schlüchtern
2. Bürgeramt Schlüchtern
Am Markt 1
36381 Schlüchtern
3. Einwohnermeldeamt Schlüchtern
Bahnhofstraße 1
36381 Schlüchtern
Gemeinde Schlüchtern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.