Schnega ist eine Gemeinde im äußersten Südwesten des Landkreises Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Einwohner
1299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29465
Vorwahl
05842
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Göhr, Grotenhof, Kreyenhagen, Leisten, Loitze, Ltenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Spithal, Starrel, Winterweyhe, Göhr, Grotenhof, Kreyenhagen, Leisten, Loitze, Lütenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Spithal, Starrel, Winterweyhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schnega
Hauptstraße 1
29426 Schnega
2. Landkreis Gifhorn
Wilhelmstraße 2
38518 Gifhorn
3. Einwohnermeldeamt Schnega
Hauptstraße 1
29426 Schnega
Gemeinde Schnega – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.