Das Gebiet der Gemeinde wird auch Swinmark genannt
Bundesland
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Einwohner
1299 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29465
Vorwahl
05842
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Göhr, Grotenhof, Kreyenhagen, Leisten, Loitze, Ltenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Spithal, Starrel, Winterweyhe, Göhr, Grotenhof, Kreyenhagen, Leisten, Loitze, Lütenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Spithal, Starrel, Winterweyhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schnega
Hauptstraße 1
29426 Schnega
2. Landkreis Gifhorn
Wilhelmstraße 2
38518 Gifhorn
3. Einwohnermeldeamt Schnega
Hauptstraße 1
29426 Schnega
Gemeinde Schnega – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.