Schonungen ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
7674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
97453, 97526Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
09721, 09727, 09526
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bayerhof, Forst, Hausen, Kaltenhof, Löffelsterz, Reichmannshausen, Waldsachsen, Bayerhof, Forst, Hausen, Kaltenhof, Löffelsterz, Reichmannshausen, Waldsachsen
Adressen:
1. Gemeinde Schonungen
Hauptstraße 40
97453 Schonungen
2. Stadtverwaltung Schweinfurt
Ratsstraße 1
97421 Schweinfurt
3. Landratsamt Schweinfurt
Ludwigstraße 31
97421 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.