Sie ist nach der etwa 25 Kilometer südöstlich gelegenen Kreisstadt Rottweil die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rottweil und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit dem 1
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
20.972 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78144, 78713
Vorwahlen
07422, 07402, 07729
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brambach, Heldhof, Hochhäusle, Hochholz, Hutneck, Lienberg, Brambach, Heldhof, Hochhäusle, Hochholz, Hutneck, Lienberg
Adressen:
Stadtverwaltung Schramberg
Hauptstraße 59
78713 Schramberg
Landratsamt Rottweil
Marktstraße 24
78628 Rottweil
Agentur für Arbeit Rottweil
Hintere Str. 8
78628 Rottweil
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.