Schramberg ist eine Stadt im mittleren Schwarzwald, etwa 25 Kilometer nördlich von Villingen-Schwenningen und 47 Kilometer nordöstlich von Freiburg im Breisgau. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
20.972 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78144, 78713
Vorwahlen
07422, 07402, 07729
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brambach, Heldhof, Hochhäusle, Hochholz, Hutneck, Lienberg, Brambach, Heldhof, Hochhäusle, Hochholz, Hutneck, Lienberg
Adressen:
Stadtverwaltung Schramberg
Hauptstraße 59
78713 Schramberg
Landratsamt Rottweil
Marktstraße 24
78628 Rottweil
Agentur für Arbeit Rottweil
Hintere Str. 8
78628 Rottweil
Gemeinde Schramberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
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- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.