Zusammen mit Nürnberg, Fürth und Erlangen bildet Schwabach eine der drei Metropolen in Bayern. Schwabach ist die kleinste kreisfreie Stadt Bayerns
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
41.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91126
Vorwahlen
09122, 0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hagershof, Holzgut, Igelsdorf, Mittelhembach, Neuses, Oberfichtenmhle, Obermainbach, Ottersdorf, Plöckendorf, Schaftnach, Schwarzach, Tennenlohe, Ungerthal, Unterfichtenmhle, Untermainbach, Walpersdorf, Weihersmhle, Hagershof, Holzgut, Igelsdorf, Mittelhembach, Neuses, Oberfichtenmühle, Obermainbach, Ottersdorf, Plöckendorf, Schaftnach, Schwarzach, Tennenlohe, Ungerthal, Unterfichtenmühle, Untermainbach, Walpersdorf, Weihersmühle
Adressen:
1. Stadt Schwabach, Marktplatz 1, 91126 Schwabach
2. Landratsamt Roth, Bahnhofstraße 10, 91154 Roth
3. Finanzamt Schwabach, Am Schafhof 1, 91126 Schwabach
Gemeinde Schwabach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.