Zusammen mit Nürnberg, Fürth und Erlangen bildet Schwabach eine der drei Metropolen in Bayern. Sie liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
41.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91126
Vorwahlen
09122, 0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hagershof, Holzgut, Igelsdorf, Mittelhembach, Neuses, Oberfichtenmhle, Obermainbach, Ottersdorf, Plöckendorf, Schaftnach, Schwarzach, Tennenlohe, Ungerthal, Unterfichtenmhle, Untermainbach, Walpersdorf, Weihersmhle, Hagershof, Holzgut, Igelsdorf, Mittelhembach, Neuses, Oberfichtenmühle, Obermainbach, Ottersdorf, Plöckendorf, Schaftnach, Schwarzach, Tennenlohe, Ungerthal, Unterfichtenmühle, Untermainbach, Walpersdorf, Weihersmühle
Adressen:
1. Stadt Schwabach, Marktplatz 1, 91126 Schwabach
2. Landratsamt Roth, Bahnhofstraße 10, 91154 Roth
3. Finanzamt Schwabach, Am Schafhof 1, 91126 Schwabach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.