Schwerin ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ʃvɛˈʁiːn] oder [ʃvəˈʁiːn], mecklenburgisch Swerin) ist die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Einwohner
95.740 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19053, 19055, 19057, 19059, 19061,19062, 19063
Vorwahl
0385
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Schwerin
Adressen:
1. Landeshauptstadt Schwerin, Rathausstraße 1, 19053 Schwerin
2. Amtsgericht Schwerin, Ostorfer Ufer 1, 19057 Schwerin
3. Stadt Schwerin, Amt für Migration, Wismarsche Str. 194, 19053 Schwerin
Gemeinde Schwerin – Öffnungszeiten
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FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.