Die kreisfreie Mittelstadt mit rund 96.000 Einwohnern ist nach Rostock die zweitgrößte Stadt und eines der vier Oberzentren des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
95.740 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19053, 19055, 19057, 19059, 19061,19062, 19063
Vorwahl
0385
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Schwerin
Adressen:
1. Landeshauptstadt Schwerin, Rathausstraße 1, 19053 Schwerin
2. Amtsgericht Schwerin, Ostorfer Ufer 1, 19057 Schwerin
3. Stadt Schwerin, Amt für Migration, Wismarsche Str. 194, 19053 Schwerin
Gemeinde Schwerin – Öffnungszeiten
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FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.