Die kreisfreie Mittelstadt mit rund 96.000 Einwohnern ist nach Rostock die zweitgrößte Stadt und eines der vier Oberzentren des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
95.740 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19053, 19055, 19057, 19059, 19061,19062, 19063
Vorwahl
0385
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Schwerin
Adressen:
1. Landeshauptstadt Schwerin, Rathausstraße 1, 19053 Schwerin
2. Amtsgericht Schwerin, Ostorfer Ufer 1, 19057 Schwerin
3. Stadt Schwerin, Amt für Migration, Wismarsche Str. 194, 19053 Schwerin
Gemeinde Schwerin – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.