Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schönheide

Schönheide ist eine Gemeinde im sächsischen Erzgebirgskreis und liegt im Westerzgebirge. Jahrhundert stark von Industrie geprägt
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
4237 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08304
Vorwahl
037755
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 43, 08304 Schönheide
Hauptstraße 43, 08304 Schönheide 08304 Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schönheide, Hauptstraße 113, 08304 Schönheide
2. Rathaus Schönheide, Hauptstraße 113, 08304 Schönheide
3. Ordnungsamt Schönheide, Hauptstraße 113, 08304 Schönheide
Gemeinde Schönheide – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.