Sennfeld (Schweinfurterisch Sennfldd; Spitzname Batzenfeld, abgeleitet von Bad Sennfeld) ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt und grenzt an die kreisfreie Stadt Schweinfurt
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97526
Vorwahl
09721
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hammermhle, Roßbrunnerhof, Sennfeld, Hammermühle, Roßbrunnerhof
Adressen:
1. Gemeinde Sennfeld
Hauptstraße 1
97526 Sennfeld
2. Landratsamt Schweinfurt
Am Alten Tor 2
97421 Schweinfurt
3. Rathaus Sennfeld
Hauptstraße 1
97526 Sennfeld
Gemeinde Sennfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.